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   LG Köln, 29.12.1988 - 12 T 290/88   

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LG Köln, 29.12.1988 - 12 T 290/88 (https://dejure.org/1988,13918)
LG Köln, Entscheidung vom 29.12.1988 - 12 T 290/88 (https://dejure.org/1988,13918)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 1988 - 12 T 290/88 (https://dejure.org/1988,13918)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 297
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 13/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erforderlichkeit der Feststellung und Verlesung

    Zu diesen Vorschriften gehören nicht nur diejenigen, die den Inhalt des geringsten Gebots und der Versteigerungsbedingungen regeln, sondern auch die in § 66 Abs. 1 ZVG enthaltenen Bestimmungen darüber, welche verfahrensmäßigen Vorgaben hierbei zu beachten sind, darunter auch die Verpflichtung zur Verlesung der getroffenen Feststellungen vor der Aufforderung zum Bieten im Versteigerungstermin (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2012 - V ZB 265/11, WM 2012, 1738 Rn. 6; LG Köln, Rpfleger 1989, 297; Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 83 Anm. 4 Abs. 2; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 83 Rn. 8; Stöber, ZIP 1981, 944, 947).

    Einigkeit besteht aber darüber, dass jedenfalls das geänderte geringste Gebot und die geänderten Versteigerungsbedingungen erneut festgestellt und verlesen werden müssen (LG Köln, Rpfleger 1989, 297 f. für den Fall eines nachträglich bemerkten Fehlers bei der Berechnung des geringsten Gebots; Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 66 Rn. 48 f.; Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 66 Anm. 7 aE; Löhnig/Steffen, ZVG, § 66 Rn. 16 aE; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 66 Rn. 7.4; ders. ZIP 1981, 944, 947).

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